Beitragsordnung des SV Tannheim (gemäß § 6 der Vereinssatzung):

 1 .Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur

    Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

  1. Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

    Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 01.07. eines jeden Jahres in Kraft,

    in dem der Beschluß gefaßt wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluß

    einen anderen Termin festsetzen.

 3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt:

   

Beitragsklasse Mitgliederart Beitragshöhe Euro
1 Erwachsene ab 18 Jahre aktiv     36,00
2 Erwachsene ab 18 Jahre passiv   21,00
3 Kinder/Jugendliche von 6 bis 17 Jahre    24,00
4 Kinder bis 5 Jahre    0,00
5 Familienbeitrag 72,00
6 Erwachsene ab 65 Jahre 18,00
7
Behinderte
auf Antrag; GdB ab 50%
18,00
8 Ehrenmitglieder    0,00
9
Aktive Schiedsrichter u. Kampfrichter, die von Verbandsseite gefordert werden und unter Androhung einer Geldstrafe vom Verein gestelltwerden müssen
 
 
 
  0,00
10
Vorstandsmitglieder u. Abteilungsleiter 
  0,00

 

4. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landes-

    sportbund (WLSB) enthalten.

  1. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV

    zum 01.02. jeden Jahres.

    Beitragskonto des Vereins:

    Volksbank Raiffeisenbank Laupheim-Illertal eG

    IBAN: DE83654913200050392000   BIC: GENODES1VBL

    Gläubiger Identifikations-Nr.:  DE60ZZZ00000187651

  1. Barzahler entrichten ihre Mitgliedsbeiträge bis spätestens 01.02. jeden Jahres.
  1. Bei Vereinseintritt bis zum 31.12. ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 01.01. der halbe

      Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

  1. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich und muß beim

      Schatzmeister bis zum 31.03. schriftlich erklärt werden.

  1. Für zusätzliche Sportangebote (z.B. Sportkurse) gelten gesonderte Gebühren.
  1. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch EDV. Die personengeschützten Daten der

      Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

  1. Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom

      23.09.2016 in Kraft.   

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