Beitragsordnung des SV Tannheim (gemäß § 6 der Vereinssatzung):
1 .Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur
Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 01.07. eines jeden Jahres in Kraft,
in dem der Beschluß gefaßt wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluß
einen anderen Termin festsetzen.
3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt:
Beitragsklasse | Mitgliederart | Beitragshöhe Euro |
1 | Erwachsene ab 18 Jahre aktiv | 36,00 |
2 | Erwachsene ab 18 Jahre passiv | 21,00 |
3 | Kinder/Jugendliche von 6 bis 17 Jahre | 24,00 |
4 | Kinder bis 5 Jahre | 0,00 |
5 | Familienbeitrag | 72,00 |
6 | Erwachsene ab 65 Jahre | 18,00 |
7 |
Behinderte
auf Antrag; GdB ab 50%
|
18,00 |
8 | Ehrenmitglieder | 0,00 |
9 |
Aktive Schiedsrichter u. Kampfrichter, die von Verbandsseite gefordert werden und unter Androhung einer Geldstrafe vom Verein gestelltwerden müssen
|
0,00
|
10
|
Vorstandsmitglieder u. Abteilungsleiter
|
0,00 |
4. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landes-
sportbund (WLSB) enthalten.
- Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV
zum 01.02. jeden Jahres.
Beitragskonto des Vereins:
Volksbank Raiffeisenbank Laupheim-Illertal eG
IBAN: DE83654913200050392000 BIC: GENODES1VBL
Gläubiger Identifikations-Nr.: DE60ZZZ00000187651
- Barzahler entrichten ihre Mitgliedsbeiträge bis spätestens 01.02. jeden Jahres.
- Bei Vereinseintritt bis zum 31.12. ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 01.01. der halbe
Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
- Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich und muß beim
Schatzmeister bis zum 31.03. schriftlich erklärt werden.
- Für zusätzliche Sportangebote (z.B. Sportkurse) gelten gesonderte Gebühren.
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch EDV. Die personengeschützten Daten der
Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
- Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom
23.09.2016 in Kraft.